Meldeschein

Entry Form /Certificat d'inscription

CAC Rassehunde-Spezialausstellung

Deutsche Spitze, Japan Spitze & Volpino Italiano

3 Länder Cup

mit/with/avec

CAC Verein für Deutsche Spitze e.V. +

Anwartschaft Deutscher Champion (VDH),

Anwartschaft Deutscher Jugend-Champion (VDH),

Anwartschaft Deutscher Veteranen-Champion (VDH)


SAMSTAG 01.06.2024

1. Meldeschluß/Délai pour inscrire: TT/MM/2024

2. unwiderruflicher Meldeschluss/deuxième clôture le inscrire : TT/MM/2024  
Veranstalter:  Verein für Deutsche Spitze e.V., Gruppe Darmstadt-Mainz

Genehmigt vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.


Hier geht es zur  ONLINE MELDUNG

(Das Meldeportal ist noch nicht geöffnet)
(The registration portal is not open yet - Le portail de déclaration n'est pas encore ouvert)

Für die Ausstellung melden: Nach Setzen des Häkchens links oben können Sie durch Klicken auf den Knopf das Meldeformular aufrufen und für die Ausstellung melden. Möchten Sie eine größere Darstellung, können Sie dies mit der Tastenkombination Steuerung-+ erreichen. Steuerung-0 setzt auf normale Größe zurück - unter Windows. Bei macOS ist es die Tastenkombination Befehlstaste-+ bzw. -0. Dies entspricht dem Zoomen auf Smartphones und Tablets.

Register for the exhibition: After checking the box on the top left, you can click on the button to access the reporting form and report for the exhibition. After opening the registration form you can choose the language in the upper right corner.
S'inscrire à l'exposition : Après avoir coché la case en haut à gauche, vous pouvez accéder au formulaire de déclaration en cliquant sur le bouton et déclarer pour l'exposition. 
Après avoir ouvert le formulaire d'inscription, vous pouvez sélectionner la langue correspondante en haut à droite.

 

Weitere Hunde melden: Für weitere Meldungen muss das Häkchen neu gesetzt werden. Ihre persönlichen Daten sind im Formular bereits vorausgefüllt, wenn Sie Cookies erlauben. Sie brauchen nur noch die Daten des zweiten Hundes eingeben. Auch wenn Sie die zweite Meldung später machen, Ihr zweiter Hund wird - je nach Klasse - die günstigere Gebühr bekommen.

Report more dogs: For further reports the checkmark has to be set again. Your personal data are already pre-filled in the form if you allow cookies. You only need to enter the data of the second dog. Even if you make the second declaration later, your second dog will - depending on the class - get the cheaper fee.

d'autres chiens : Pour d'autres chiens, il faut cocher à nouveau la case. Vos données personnelles sont déjà pré-remplies dans le formulaire si vous autorisez les cookies. Il ne vous reste plus qu'à saisir les données du deuxième chien. Même si vous faites la deuxième déclaration plus tard, votre deuxième chien bénéficiera - selon sa classe - de la taxe la plus avantageuse. 


Veranstaltungsort

Hundesportverein "Mensch Hund Saarland e.V." , Zum Linslerhof 5, D - 66802 Überherrn - Bisten

INDOOR

 

Einteilung: ab 09.00 Uhr Einlass der Hunde, ab 10.00 Uhr Richten der Hunde

Entrée des chiens : 09.00 h, Début des jugements : 10.00 h

  

ANREISE/Arrivée/Arrival


Meldegeldzahlung/Paiement

Die Meldegebühr wird mit Abgabe der Meldung fällig.

Sie wird auf folgendes Konto überwiesen:

Konto: S. Hofmann (VfDSp)

Bank: Volksbank Rhein-Lahn-Limburg

IBAN: DE80 5709 2800 0208 6337 16

BIC: GENODE51DIE

Verwendung: Name Hund, Rasse, Eigentümer/nom de chien, race, nom propriétaire


Meldestelle


Bestimmungen/Ausstellungsordnung/Platzbestimmungen

Mit Abgabe der Meldung werden die Bestimmungen, die Ausstellungsordnung des VDH und die Platzbestimmungen des Vereins  "Mensch Hund Saarland e.V." anerkannt.

1. Die Ausstellung wird nach der gültigen VDH-Ausstellungsordnung durchgeführt.

2. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt kurzfristige Änderungen, sofern sie notwendig werden, vorzunehmen (insbesondere Richteränderungen).

3. Die Ausstellungsleitung hat das Hausrecht und ist für die Einhaltung der VDH-Ausstellungsordnung verantwortlich. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung und der von ihr beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Auf dem Ausstellungsgelände sind nur Hunde zugelassen, für die durch einen Impfpass eine gültige Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden kann.

Mit der Unterschrift im Meldeschein werden die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt und der Hund verbindlich (zahlungspflichtig, auch bei Nichterscheinen) gemeldet. 

Auszug aus der VDH-Ausstellungsordnung und wichtige Hinweise:

Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die VDH-Ausstellungsordnung an. Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Indentitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich (§ 4 Nr. 1). Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an der Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen (§4 Nr. 3). Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Ausstellungen ausgestellt werden (§4 Nr. 4). Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden (§37 Nr. 4). Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden (§ 8). Achtung: Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung von sog. Galgen ist untersagt. Im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest vorgestellt werden (§ 9 Nr. 6). Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig ( § 9 Nr. 1). Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich ( § 9 Nr. 2). Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen ( § 9 Nr. 3 ). Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen ( § 22 ). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten.

 

Le règlement complet des expositions de la VDH peut être consulté en ligne sur (allemand/anglais):